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Vergleichswertverfahren

Definition

Bewertungsverfahren auf Basis tatsächlicher Kaufpreise vergleichbarer Objekte (§§15-20 ImmoWertV). Benötigt mindestens 5-10 Vergleichsobjekte mit ähnlicher Lage, Größe, Ausstattung und Alter. Goldstandard für Eigentumswohnungen in Städten mit aktivem Transaktionsmarkt. In ländlichen Lagen oder bei Sonderobjekten oft nicht anwendbar.

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