07154 8172421
Branchen
Ratgeber
Projekte
Kontakt
Termin buchen
Erbschaft & Familie

Miterbenanteil (§2033 BGB)

Definition

Quotaler Anteil jedes Miterben am gesamten Nachlass (nicht an einzelnen Vermögensgegenständen). Kann einzeln veräußert werden — den übrigen Miterben steht nach §2034 BGB ein Vorkaufsrecht zu, das binnen 2 Monaten ausgeübt werden muss. Wir kaufen Miterbenanteile von blockierten Erbengemeinschaften an.

Kostenlose Marktwerteinschätzung in 24 Stunden

Verstehen Sie Miterbenanteil (§2033 BGB) in Ihrer konkreten Verkaufssituation? Wir erstellen Ihnen eine unverbindliche Einschätzung — ohne Makler, ohne versteckte Kosten.

WhatsApp Chat starten
07154 8172421Anfragen